Wofür brauche ich eine private Ärzte Unfallversicherung?
Unfälle geschehen nicht nur am Arbeitsplatz, sondern überwiegend im Haushalt, in der Freizeit oder beim Sport. Doch hier sind Sie nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Im schlimmsten Fall bringt ein schwerer Unfall lebenslange Beeinträchtigungen mit sich. Deshalb sollten Sie sich und Ihre Familie mit der Ärzte Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen von Unfällen schützen. Für Sie als Arzt bzw. Ärztin wurde eine speziell auf den Arztberuf abgestimmte erhöhte Gliedertaxe entwickelt. Die Entschädigung von bis zu 400% bei dauernder Invalidität steht aber auch den Familienmitgliedern zur Verfügung.
Versicherungsschutz für die gesamte Familie
Die Ärzteservice Unfallversicherung bietet nicht nur Ihnen als Arzt bzw. Ärztin optimalen Versicherungsschutz, sondern Ihrer gesamten Familie. Zusammen stellen wir Ihre Unfallabsicherung individuell und entsprechend Ihren persönlichen Anforderungen zusammen.
Die Vorteile der Ärzte Unfallversicherung auf einen Blick:
Dauernde Invalidität
- Progression bis 400 % der Versicherungssumme für Dauerinvalidität
- Anrechnung des Mitwirkungsanteils erst ab 30 % Vorinvalidität
- Erweiterungen des Unfallbegriffs auf folgende Schädigungen durch:
- erhöhte Kraftanstrengung: Bauch- und Unterleibsbrüche
- Zerren oder Zerreißen von Gelenken, Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln, Menisken und Knorpeln
- Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule; ausgenommen Schäden an Bandscheiben
Mitversichert sind Unfälle infolge von:
- Bewusstseinsstörungen durch Alkohol beim Führen eines Kfz (Alkoholklausel) bis zu 1,3%
- Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall oder Epilepsie
- Vergiftungen durch Unfallverletzungen, Tierbisse/-stiche sowie Nahrungsaufnahme
Strahlenschäden aller Art (ausgenommen Kernenergie) - Tauchertypische Gesundheitsschäden (z. B. Trommelfellverletzungen, Caissonkrankheit)
- Infektionen durch Unfallverletzungen, Tierbisse bzw.-stiche sowie Nahrungsaufnahme
- Beruflich bedingte Infektionen
- Bemühungen zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
Mitversichert ist/sind:
- Fahrtveranstaltungen (Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten oder Sicherheitstrainings)
- das passive Kriegsrisiko für 14 Tage
- das passive Kriegsrisiko unbegrenzt, sofern nachweislich keine Ausreisemöglichkeit besteht
- Gesundheitsschäden durch Erfrierungen
- Gesundheitsschäden durch Flüssigkeits-, Nahrungs- und Sauerstoffentzug
- Gesundheitsschäden durch Sonnenbrand/Sonnenstich
- Luftfahrtunfälle für Ärzte als Besatzungsmitglied bei Rettungs-/Transportflügen bis 200.000 €
Unfall-Rente (sofern vereinbart):
- Monatliche Rentenzahlung ab 50 % Invalidität
Unfall-Todesfallleistung (sofern vereinbart):
- Ertrinken, Ersticken, Erfrieren im oder unter Wasser gilt als Unfalltod
- Verschollenheit gilt als Todesfall
- Todesfallleistung bei Tod beider versicherter Elternteile durch das gleiche Unfallereignis (auch wenn keine Todesfall-Leistung vereinbart war): 10.000 €
Privatarzt / Privatklinik (sofern vereinbart):
- Versicherungssumme 5.000 €
- Kosten der Sonderklasse in Krankenanstalten
- Private Operations- und Ordinationskosten
Allgemeine Leistungserweiterungen:
- Verdienstausfall des Arztes bei angeordneten Arztbesuchen 2 ‰ der VS max. 500 €
- Leistung vor Abschluss des Heilverfahrens (auch ohne vereinbarte Todesfallleistung)
- Versehensklausel
- Verspätete Hinzuziehung eines Arztes bei geringfügig erscheinenden Verletzungen
- Kostendeckung für Ärztliche Gebühren zur Begründung des Leistungsanspruchs