Eine Rechtsschutzversicherung, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Arbeitsalltags abgestimmt ist
Ein*e angestellte*r Ärzt*in hat einen anderen Anspruch an eine Rechtsschutzversicherung als ein*e freiberuflich tätige*r Ärzt*in. Das sollte sich auch in Ihrer Versicherung widerspiegeln. So ist ein*e Ärzt*in, die beispielsweise in einem Krankenhaus arbeitet anderen Risiken ausgesetzt als ein*e freiberuflich Tätige*r mit eigener Ordination und Personal. Um individuell auf die Bedürfnisse unserer Kund*innen einzugehen und die Interessen von angestellt und freiberuflich Tätigen gleichermaßen zu vertreten, bieten wir die Ärzteservice Rechtsschutzversicherung in den Ausführungen „Angestellt“ und „Freiberuflich“ an.
Umfang der Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzt*innen
Die Basisdeckung beinhaltet eine Versicherungssumme von 350.000 € und inkludiert einen umfassenden KFZ-Rechtsschutz und den Spezialstrafrechtsschutz (VS 250.000 €). Doch nicht nur Sie als Versicherungsnehmer*in profitieren von Ihrer Rechtsschutzversicherung. Auch die rechtlichen Interessen der Ehepartner*in bzw. eingetragenen Partner*in und der im Haushalt lebenden Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) werden vertreten. Der KFZ-Rechtsschutz gilt ebenfalls für alle Familienmitglieder!
Ärzte Rechtschutz speziell für angestellte Ärzt*innen
Neben der Basisdeckung für den privaten und beruflichen Bereich ist in der Ärzteservice Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzt*innen auch der Arbeitsgerichtsrechtsschutz inkludiert. Dies bietet Ihnen als Arbeitnehmer*in Versicherungsschutz bei Konflikten mit Ihren Arbeitgeber*innen. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und Fragestellungen bezüglich Kündigung, Entlassung, Arbeitszeugnis, Dienstvertrag, Urlaub, Mutterschutz, Altersteilzeit, Pension, ausbleibende Gehaltszahlungen usw. unterstützt Sie die Ärzte Rechtsschutzversicherung.
Ein weiterer Bestandteil ist der Sozialversicherungsrechtsschutz, um mögliche Streitigkeiten in Bezug auf Pflegegeld, Pflegestufe, Unfallrente und Invaliditätsrente zu regeln und Sie in schwierigen Zeiten abzusichern. Auch Streitigkeiten mit dem Wohlfahrtsfonds sind versichert.
Besonders wichtig: Deckung außerhalb des Angestelltenverhältnisses!
Für Notarztdienste und die Tätigkeit als Gutachter*in sind Sie auch versichert.
Beratungsrechtsschutz inklusive!
Einmal monatlich können Sie eine juristische Beratung bei einer*einem Jurist*in Ihrer Wahl oder bei einer*einem Partneranwält*in der Zürich in Anspruch nehmen. Diese Rechtsauskunft kann sich auf Fragen aus allen Gebieten des österreichischen Rechtes, ausgenommen Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgabenrecht, beziehen.
Weitere Vorteile der Rechtsschutzversicherung speziell für angestellte Ärzt*innen
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung fallen keine Dauerrabattrückforderungen an. Zudem gibt es keinen Selbstbehalt!
- Juristische Beratung
- Übernahme des Kostenrisikos bei einem Rechtsstreit
- Abdeckung des privaten und beruflichen Bereichs
- Versicherungssumme € 350.000
- Mitversicherung aller Familienmitglieder
- Kompletter KFZ-Rechtsschutz ebenfalls für alle Familienmitglieder
- Spezialstrafrechtsschutz immer inkludiert
- Opfer und Anti-Stalking Rechtsschutz
- Zusätzliche Deckungsbausteine können flexibel ergänzt werden:
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
- Rechtsschutz für Vermietung von Wohneinheiten
- Rechtsschutz für Vermögensveranlagung
- Steuerrechtsschutz
- Anschlussvertrag für ÄrztInnen in Pension mit allen Zusatzdeckungen
- Sozialversicherungsrechtsschutz inklusive Streitigkeiten mit dem Wohlfahrtsfonds
Hier geht es zu unseren Partneranwält*innen: Zürich Partneranwaltsnetz