Reicht die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme von 2 Millionen bei der Ärzte Haftpflichtversicherung?
Seit dem Jahr 2010 müssen freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte eine bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens 2 Millionen Versicherungssumme nachweisen, um praktizieren zu können. Seit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses hat sich nicht nur das Anspruchsverhalten der Patienten, sondern auch die Entschädigungspraxis der österreichischen Gerichte wesentlich verändert. Die Häufigkeit von Schadenersatzansprüchen, sowie die Höhe der Schadenersatzforderungen sind dramatisch angestiegen. Die gesetzlich vorgesehene Mindestversicherungssumme von 2 Millionen Euro ist definitiv nicht ausreichend, aber auch 5 Millionen können zu wenig sein, vor allem bei mittel- bis langfristigen Schadenersatzverpflichtungen. In Deutschland sind 10 Millionen Versicherungssumme in der Ärztehaftpflicht bereits der allgemeine Standard.
Jahrzehntelange Schadenersatzverpflichtungen für Ärzte und Ärztinnen
Die Haftung des Arztes nach Behandlungsfehlern geht oft mit jahrzehntelangen Schadenersatzverpflichtungen aus den Ansprüchen für Unterhalt, Verdienstentgang und Pflegeaufwand einher. Es zeigt sich auch, dass nicht mehr nur die als besonders risikobehaftet eingestuften Fachbereiche wie Gynäkologie und Chirurgie betroffen sind, mittlerweile stehen auch Allgemeinmediziner, Internisten, Dermatologen und Orthopäden im Fadenkreuz der Schadenersatzforderungen.
* Besonders wichtig für Gynäkologen: Pränataldiagnostik, Wrongful Life, Wrongful Birth, und Wrongful Conception sind ohne Einschränkung versichert.
Die Ärzteservice Exzedenten Haftpflichtversicherung als Ergänzung oder Erweiterung zur bestehenden Haftpflichtversicherung
Um auf diese Entwicklung zu reagieren bietet Ärzteservice freiberuflich tätigen Ärzten im Rahmen der Exzedenten-Haftpflichtversicherung eine Erhöhung der Versicherungssumme auf 10 Millionen Euro an. Jede bestehende Ärzte-Haftpflichtversicherung auch von anderen Versicherungsunternehmen kann mit der Ärzteservice Exzedenten Haftpflichtversicherung ergänzt werden.