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Was deckt eine Ärzte Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT) ab?

Wenn der laufende Betrieb der Ordination aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses zum Stillstand kommt, beispielsweise bei Erkrankung oder einem Unfall, aber auch nach einem technischen Defekt oder Brand, kann dies die Existenz der Praxis gefährden. Die Ärzte Betriebsunterbrechungsversicherung hält das finanzielle Risiko einer temporären oder gänzlichen Ordinationsunterbrechung so gering wie möglich. Denn sie sorgt für den Ersatz des entgangenen Betriebsgewinns und deckt die fortlaufenden Fixkosten, wie Miete, Gehälter und Personalkosten.

Welche Vorteile bietet die Ärzteservice BUFT?

Die Ärzteservice Betriebsunterbrechungsversicherung bietet für niedergelassene ÄrztInnen im Fall einer Betriebsunterbrechung die Absicherung Ihres Einkommens und der laufenden Kosten. Dabei ist die Versicherungssumme auf Anfrage bis 500.000,- frei wählbar. Zudem können Sie fixe Karenzfristen oder eine gestaffelte Leistung wählen.

  • Die Ärzteservice BUFT leistet bei Arbeitsunfähigkeit des Ordinationsinhabers bedingt durch Krankheit und Unfall. Psychische Erkrankungen, wie bspw. Burnout sind ebenfalls mitversichert. Zudem sind epidemische Erkrankungen abgedeckt.
  • Die Ärzteservice BUFT leistet im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen bereits bei einer Arbeitsunfähigkeit ab 50 % infolge eines versicherten Personenschadens (Krankheit, Unfall oder Quarantäne), selbst wenn diese zu keiner vollständigen Betriebsunterbrechung führt.
  • Prämienfreie Erweiterung der Haftungszeit von 12 Monaten auf 24 Monate! Das ergibt eine Haftungssumme in der Höhe der doppelten Versicherungssumme.
  • Jetzt neu! Prämienfreie Mitversicherung von Rettungseinsätzen als Notarzt bei Flugzeug- und Hubschraubereinsätzen.
  • Um einen andauernden Versicherungsschutz zu gewährleisten beinhaltet die Ärzteservice BUFT standardmäßig einen generellen Kündigungsschutz!
  • Wählen Sie den Tarif „Clever“ so erhalten Sie eine Prämienrückvergütung bei Schadenfreiheit! Somit erhalten Sie jährlich 30% der eingezahlten Prämie zurück, wenn es zu keiner Betriebsunterbrechung gekommen ist.
  • Sollte nach einem versicherten Personenschaden die Weiterführung des Betriebes unmöglich sein, sind die Kosten, die bei der Auflösung des Betriebes entstehen, mit bis zu 100% der Versicherungssumme gedeckt. Die Nachhaftung beträgt 12 Monate für etwaige weiterlaufende Kosten.
  • Im Ablebensfall des Ordinationsinhabers werden die Kosten für die Auflösung des Betriebs bis zur vollen Versicherungssumme geleistet.
  • Des Weiteren zählen zu den versicherten Schäden Betriebsunterbrechungen in Folge von:
    • Brand, Blitzschlag und Explosion
    • Löschen und Niederreißen von Betriebsanlagen
    • Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch
    • Austreten von Leitungswasser sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Die Prämien der Betriebsunterbrechungsversicherung sind als Betriebsausgabe voll absetzbar und mindern somit die steuerliche Belastung.

 

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Was bedeutet Betriebsunterbrechungsversicherung mit Kündigungsschutz bzw. Kündigungsverzicht?

Der Kündigungsverzicht des Versicherers nach einem Schadensfall hat sich in der Versicherungswirtschaft als Qualitätskriterium herauskristallisiert, welches jedoch bei Betriebsunterbrechungsversicherungen häufig nicht gegeben ist. So kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass ÄrztInnen nach einer längeren Unterbrechung, bspw. einer schweren Erkrankung mit Folgebehandlungen, vom Versicherer gekündigt wurden. Daher bietet Ärzteservice die Ärzte Betriebsunterbrechungsversicherung standardmäßig mit Kündigungsschutz bzw. Kündigungsverzicht, um Ihre Interessen als Versicherungsnehmer immer an erster Stelle zu sehen.

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