Gruppenpraxen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Nicht nur Patient*innen genießen die Vorteile einer umfassenderen und näher am Wohnort gelegenen medizinischen Versorgung, sondern auch Ärzt*innen profitieren von diesem Zusammenschluss. Ärzt*innen können ihrer medizinischen Tätigkeit freiberuflich nachgehen, dabei jedoch auch auf ein Team zurückgreifen und Kosten, sowie Risiko teilen. Nicht umsonst wird die Gruppenpraxis als „Praxistyp der Zukunft“ bezeichnet.
Benötigen Gruppenpraxen eine eigene Haftpflichtversicherung?
Bei der Gründung einer Gruppenpraxis ist zum einen die passende Rechtsform zu wählen und zum anderen muss die Gesellschaft für den richtigen Versicherungsschutz Sorge tragen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass bei einer Gruppenpraxis die Behandlungsverträge mit den Patient*innen immer direkt mit der Gesellschaft abgeschlossen werden und nicht mit dem*der behandelten Ärzt*in selbst. Daher muss die Gesellschaft (Gruppenpraxis in Form einer OG oder GmbH) eine dementsprechende Haftpflichtversicherung für die Gruppenpraxis vorweisen können. In der Haftpflichtversicherung müssen alle Gesellschafter*innen namentlich angeführt sein. Sollte ein*e Gesellschafter*in freiberufliche medizinische Leistungen außerhalb der Gruppenpraxis erbringen, dann muss der*die Gesellschafter*in zusätzlich eine persönliche Ärzte Haftpflichtversicherung abschließen.
Benötige ich eine zusätzliche Ärzte Haftpflichtversicherung, wenn bereits eine Haftpflichtversicherung für die Gruppenpraxis besteht?
Beispiel 1:
Dr. Huber ist Gesellschafterin einer Gruppenpraxis und betreibt zusätzlich eine Wahlarztordination. Daher benötigt sie zwei Versicherungen. Zusammen mit ihren Partner*innen muss sie eine Haftpflichtversicherung für die Gruppenpraxis abschließen und für ihre Tätigkeit als Wahlärztin eine Ärzte Haftpflichtversicherung.
Dr. Huber behandelt Patient*in in Gruppenpraxis ➔ Ärzteservice Haftpflichtversicherung für die Gruppenpraxis
Dr. Huber behandelt Patient*in in der Wahlarztpraxis ➔ Ärzteservice Haftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Ärzt*innen
Beispiel 2:
Dr. Huber ist Gesellschafterin einer Gruppenpraxis und geht außerhalb der Beschäftigung in der Gruppenpraxis keiner weiteren medizinischen Tätigkeit nach. Daher benötigt sie nur die Haftpflichtversicherung für die Gruppenpraxis zusammen mit ihren Partner*innen.
Wie schließe ich eine Haftpflichtversicherung für die Gruppenpraxis ab?
Da jede Gruppenpraxis einzigartig in der Zusammensetzung der Gesellschafter*innen, Fachrichtungen und vieler weiterer Merkmale ist, ist eine Beratung durch eine*n Ärzt*innenberater*in unbedingt zu empfehlen. Wenden Sie sich hierzu an Ihre*n Versicherungsmakler*in des Vertrauens oder kontaktieren Sie Ärzteservice und wir stellen Ihnen eine*n kompetente*n Berater*in zur Verfügung!
So schließen Sie Ihre Haftpflichtversicherung für die Gruppenpraxis ab!
- Um den Versicherungsbedarf zu ermitteln füllen Sie gemeinsam mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in diesen Fragebogen aus. Hier werden unteranderem Daten erhoben, wie die gewählte Rechtsform der Praxis, Gesellschafter*innen, gewünschte Versicherungssumme, usw.
- An Unterlagen benötigen Sie eine Kopie des Gesellschaftsvertrags und Informationen über eventuelle Schadenfälle der Gesellschafter*innen.
- Im nächsten Schritt erarbeitet Ihr*e Betreuer*in gemeinsam mit Ärzteservice individuell für Ihre Anforderungen ein Angebot für die Haftpflichtversicherung.
- Nach Angebotsannahme wird die Polizze ausgestellt und die medizinischen Tätigkeiten in der Gruppenpraxis sind abgesichert.
Tipps für den optimalen Versicherungsschutz für die Gruppenpraxis und für Sie!
- Ein*e Gesellschafter*in verlässt die Gruppenpraxis, die Gruppenpraxis erweitert sich, ändert ihren Standort oder Ähnliches tritt ein? Klären Sie mit Ihrem*Ihrer Berater*in, ob eine Änderung beim Versicherungsschutz vorgenommen werden muss?
- Sie sind auch außerhalb der Gruppenpraxis medizinisch tätig? Vergessen Sie nicht auf Ihre persönliche Ärzte Haftpflichtversicherung (Freiberuflich oder Angestellt), um Ihr Risiko abgesichert zu wissen.
- Haftpflicht und Rechtsschutz – das ist eine Kombination, die sich bewährt hat! Zusätzlich zur obligatorischen Haftpflichtversicherung empfehlen wir die Ärzte Rechtsschutzversicherung für Gruppenpraxen. Besprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Berater*in, wie der optimale Versicherungsschutz für Sie aussieht!
- Eine Ordinationsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Beschädigungen durch Brand, austretendem Leitungswasser, Einbruch, Bedienungsfehler, uvm.
Ihr individuelles Versicherungspaket für die Gruppenpraxis!
Wie der perfekte Versicherungsschutz für Sie und Ihre Gruppenpraxis aussieht besprechen Sie am besten bei einem Beratungsgespräch mit Ihrem*Ihrer Versicherungsmakler*in des Vertrauens. Die einzelnen Komponenten der jeweiligen Ärzteservice Versicherung können individuell auf Ihren Bedarf angepasst werden. So bekommen Sie alles aus einer Hand und sind im Ernstfall richtig versichert!
Ärzteservice Dienstleistung GmbH
+ 43 01 402 68 34
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